Mit dem technischen Fachbegriff Zuluft aus dem Bereich der Luft- und Klimatechnik wird der Teil des Luftstroms und der Luftkanalinstallation in Lüftungsanlagen bezeichnet, der die Lüftungsanlage nach der Filterkammer und aktiven Elementen wie Wärmerückgewinnung, Heizregister, Kühlregister, sowie Be- und/oder Entfeuchtungseinheiten aufbereitet verläßt, und den vorgesehenen Nutz- oder Wohnräumen zugeführt wird. Als Zuluft gilt dieser Luftstrom innerhalb der Lüftungsanlage von der Zuluftklappe nach der Ventilatorkammer bis zu den Einblasöffnungen oder Zuluftgittern in den Räumen.