Als Teilapparat wird ein Meß- und Justiergerät bezeichnet, mit dem sich die abrollbaren Oberflächen von Drehkörpern, oder Teile eines Körpers entlang einer runden Bezugsgröße in gleichmäßigen Teilen oder in symetrischen Abständen bearbeiten lassen.
Ein Teilapparat besteht aus einer präzise planen und runden Scheibe, auf deren runder Oberfläche und/oder Mantel die Kreiseinheit durch Markierungen oder Bohrungen in gleichmäßige Teile unterteilt ist. Üblicherweise ist eine solche Teilscheibe mit mehrere Skalenebenen ausgestattet, die den Bezugskreis in 8,9,10,12 und 15 Teile zerlegen.
Teilapparate werden beispielsweise an den Spindeln von Dreh- oder Drechselbänken, vor dem Spannfutter montiert. Durch eine Justiervorrichtung kann die drehbare Spindel mit dem Werkstück an jeder Skalenposition des Teilapparates fixiert, und das Werkstück an seinem Mantel beliebig bearbeitet werden. Wird diese Bearbeitung an jeder Position eines Skalenkreises wiederholt, ergibt sich eine völlig symetrisch am Umfang des Werkstücks verteilte Bearbeitung.
Auch die Verwendung in Verbindung mit einem Rundtisch unter einer Säulenbohrmaschine oder Säulenfräse, und in Bearbeitungszentren und Fräsapparaten ist möglich.