Bei einer Schutzkontakt-Kupplung ist neben den beiden für die Übertragung des elektrischen Stroms vorgesehenen Kontakten ein dritter Kontakt ausgeführt, über den der Schutzleiter des elektrischen Niederspannungsnetzes verbunden und den angeschlossenen Verbrauchern nutzbar gemacht wird. Der Schutzkontakt besteht aus den beiden leicht gewölbten Klammern, die auf der Ober- und Unterseite innen in der Kupplung sichtbar sind.
Der über den Schutzkontakt verbundene Schutzleiter wird benötigt für die durch die VDE-Vorschrift 0100 definierte Schutzmaßnahme der Schutzerdung. Hierbei werden leitende Gehäuseteile eines Verbrauchers mit dem Schutzleiter verbunden. Sollte durch einen Fehler oder eine Beschädigung des Verbrauchers an dessen Gehäuse eine für den Menschen gefährliche Berührungsspannung anliegen, so wird diese durch den Schutzleiter abgeleitet. Es entsteht ein Leitungsschluß, der die Absicherung der Netzleitung auslöst.