Der Begriff Immission stammt aus der Physik, wird vor allem aber auch in der Ökologie und den Belangen des Umweltschutzes häufig benutzt.
Als Emission bezeichnet man in der Physik jede Form der Aussendung von Energie oder Materie in Form von Wellen oder Teilchen. Die Quelle dieser Aussendung wird als Emitter (von lat. emittere ?aussenden, herausschicken?) oder als Emittent bezeichnet. Die Folge jeder Emission ist eine Imission (von lat. immittere, ?hineinschicken, -senden?), also jede Form des Hineinsendens von Energie oder Materie in ein anderes Medium.
Auch im Zusammenhang mit ökologischen Abläufen, insbesondere im Umweltschutz spielt der Begriff Immission eine maßgebliche Rolle. Die Quelle einer Emission wird auch hier grundsätzlich als Emittent bezeichnet. Allerdings wird hier der Folge der Emission, also der Immission von Schadstoffen in die Umwelt höhere Bedeutung zugemessen. So hat die wichtigste rechtliche Grundlage für den Umweltschutz den Namen Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dieses behandelt die Problematik nicht primär aus dem Blickwinkel der Ursachen für Umweltbelastungen, den Emissionen von umweltbelastenden Schadstoffen aus industriellen Anlagen, Transport, Verkehr, Verbrennungsanlagen etc., sondern regelt die rechtlichen Bedingungen für Immissionen, also das Einbringen von Schadstoffen in die Umwelt. Hierdurch wird das Verständnis der Begrifflichkeiten um den Unterschied zwischen Emission und Immission nicht gerade gefördert.