Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Bauherren von Wohngebäuden, Bürogebäuden und gestimmten Gewerbe- oder Betriebsgebäuden in Deutschland verbindlich diverse bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes vor.
Ziel der Verordnung ist, motiviert durch die vielfältigen Bemühungen um den Umweltschutz, die konsequente Enieeinsparung, die bewußte und effiziente Nutzung wirklich erforderlicher Energie, und damit auch eine erhebliche und nachhaltige Reduzierung von Umweltbelastungen. Grundlage ist hierbei die Jahresbilanz der tatsächlich zum Betrieb eines Gebäudes verbrauchten Energie, also der Jahresprimärenergiebedarf, für den in den verschiedenen Gebäudetypen einzuhaltende Höchstwerte vorgeschrieben werden.
Die Energieeinsparverordnung, die Teil des deutschen Baurechts ist, berücksichtigt damit, anders als frühere Verordnungen, auch die Energiemengen, die als oft vermeidbare Verluste ungenutzt verlorengehen. Insbesondere sind dies die Energiemengen, die unnötigerweise durch unzureichende, unsachgemäße oder mangelhafte Ausführung bautechnischer oder energietechnischer Gewerke, oder deren ebenso unzulänglichen laufenden Betrieb verbraucht werden.
Die Energieeinsparverordnung ist eine in Juristendeutsch abgefasste, gesetzesähnliche Verordnung, die für den Laien ein recht kompliziertes und in einigen Teilen aufgrund der Verwendung unzähliger Fachbegriffe schwer verständliches Regelwerk darstellt. Aufgrund der Einbeziehung von diversen Faktoren, die beispielsweise die Erzeugung von Energie und deren Transport zum Gebäude betreffen, für die die Verordnung teilweise sachlich und fachlich nicht nachvollziehbaren Werte vorgibt, wird sie auch von Fachleuten kritisiert und kontrovers diskutiert, wenn auch der positive und richtige Ansatz allgemein anerkannt wird.