Als Courtage wird die Vermittlungsprovision eines Maklers (frz. courtier) bezeichnet.
Die Vermittlung von Handelsgeschäften durch Makler hat eine lange Tradition. Eine Courtage wird immer dann fällig wenn der Makler nachweisen kann, daß er einen Handel, oder die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen vermittelt hat. Hierzu ist jedoch nicht zwingend ein Vertrag mit dem Makler erforderlich.
Bei der Vermittlung von Immobilien und Grundstücken durch einen Makler ist eine Courtage in Höhe eines Prozentsatzes des Kaufpreises erst dann fällig, wenn der vermittelte Handel tatsächlich, in Form einer notariellen Beurkundung zustande gekommen ist und der Geschäftsabschluß durch die Tätigkeit des Maklers erfolgt ist.